Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) wird von der Bundesagentur für Arbeit oder dem Jobcenter unter bestimmten Voraussetzungen ausgestellt. Ziel ist es, in einem Coaching vor allem fehlendes oder nicht aktuelles Wissen aufzubauen oder aufzufrischen, Fachwissen zu erweitern oder grundlegende Kenntnisse zu erlernen.
Mit einem AVGS von der Arbeitsagentur oder dem Jobcenter erhalten Sie bei uns in Zusammenarbeit mit dem bundesweit agierenden Netzwerk von Erfolgspfad ein qualifiziertes Coaching für Ihre Existenzgründung oder Bewerbung.
Sollten Sie bereits einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein der Arbeitsagentur haben, können Sie folgende Leistungen bei uns in Anspruch nehmen:
In unserem Existenzgründercoaching vermitteln wir Ihnen alle relevanten betriebswirtschaftlichen Kenntnisse, die Sie als Existenzgründer benötigen. Außerdem entwickeln wir mit Ihnen gemeinsam ein tragfähiges Geschäftskonzept und erarbeiten konkrete Maßnahmen. Selbstverständlich unterstützen wir Sie auch bei der Umsetzung und helfen Ihnen, eine Entscheidungsgrundlage aufzubauen.
Am Ende des Coachings halten Sie ein fertig geschnürtes Paket in den Händen und können direkt starten. Dies beinhaltet in der Regel auch die Fachkundige Stellungnahme für Ihre Arbeitsagentur.
Sollten nach Ablauf des AVGS noch Fragen auftauchen, können Sie auch dann noch an uns wenden und wir werden Ihnen bestmöglich helfend zur Seite stehen.
Wenn Sie derzeit arbeitslos gemeldet sind, haben Sie die Möglichkeit über Ihre Arbeitsagentur oder Ihr Jobcenter einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein zu beantragen.
Einen Rechtsanspruch auf einen AVGS haben Sie unter den folgenden Voraussetzungen:
1.
Es besteht Anspruch auf Arbeitslosengeld.
2.
Sie sind vor Beantragung des AVGS innerhalb der letzten 3 Monate mindestens 6 Wochen arbeitslos. Sie sind noch nicht vermittelt.
3.
Dies trifft zumeist dann zu, wenn Sie regulär bei der Arbeitsagentur arbeitslos gemeldet sind.
Aber auch ohne Rechtsanspruch können Sie einen AVGS beantragen. Dies gilt ebenso für Leistungsempfänger des Jobcenters. In den Fällen liegt die Entscheidung im Ermessen Ihres zuständigen Fallmanagers. Für die Beantragung wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Sachbearbeiter. Gerne informieren wir Sie im Vorfeld über Ihre Möglichkeiten und sind Ihnen bei der Antragstellung behilflich.
Wenn Sie im Besitz eines AVGS sind, ist das Coaching zur Existenzgründung oder das Bewerbertraining für Sie kostenfrei. Die tatsächlichen Kosten werden in diesem Fall von der Bundesagentur für Arbeit oder dem Jobcenter getragen.
Sollten Sie keinen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein erhalten, können Sie sich natürlich dennoch von uns beraten lassen. Sprechen Sie uns einfach an – wir schauen dann gemeinsam, welche Möglichkeiten für Sie in Betracht kommen.
Vereinbaren Sie einen Termin für Ihr kostenloses Erstgespräch und gehen
Sie damit den ersten großen Schritt in Richtung Ihrer Existenzgründung.
Tel.: +49(0)151 – 599 30 634
Termine nach Vereinbarung:
Mo – Sa von 08.30 – 18.00 Uhr